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Beitragspraxis
Es werden einmalige Produktionsbeiträge und/oder Defizitgarantien an Produktionen, die dem Stiftungszweck entsprechen, unter folgenden Bedingungen ausgerichtet:
- Es muss sich um professionelle Kleinkunstproduktionen in der Schweiz handeln.
- In der Regel sollen mindestens zwölf Vorstellungen in der Schweiz innerhalb eines Jahres nach der Premiere stattfinden.
- Die Stiftung ist in den Programmen und Plakaten in angemessener Form, ohne Angabe von Beträgen, zu erwähnen.
Nicht berücksichtigt werden in der Regel Gesuche der folgenden Kategorien:
- Ausbildungsbeiträge, Stipendien
- Auslandprojekte
- Bau- und Einrichtungsbeiträge
- Beiträge an die Herstellung von Büchern, CD's oder DVD's
- Grössere Video- oder Filmprojekte
- Grossprojekte; vorallem bei einem Budget von deutlich über 100'000 Franken
- Projekte mit Schwergewicht auf Tanz, Performance, Figurentheater
- Laientheater
- Projekte, die bereits eine wesentliche Unterstützung durch die öffentliche Hand erhalten
- Projekte mit ausschliesslich oder vorwiegend theaterpädagogischer oder medizinisch-therapeutischer Zielsetzung
Der Stiftungsrat entscheidet auf Gesuch hin endgültig und ohne Angabe der Gründe über die Gewährung von Beiträgen, bzw. von Defizitgarantien.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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